Messen, Ausstellungen und Märkte

Wenn Sie eine Messe, Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Mit dieser Erlaubnis sind Sie berechtigt, die Messe, Ausstellung oder den Markt als Veranstalter zu organisieren, gleichzeitig sind Sie aber auch verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen. Messen, Ausstellungen und Märkte sind von den Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes und des Feiertagsgesetzes ausgenommen. Die Organisation wird jedoch nur dann von der zuständigen Behörde festgelegt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.

Details zu Dienstleistungen

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Voraussetzungen

  • Persönliche Zuverlässigkeit des Bewerbers
  • Erfüllung der für die entsprechende Veranstaltungsart festgelegten Voraussetzungen nach der Gewerbeordnung (GewO), z. B.
  • Es müssen Maßnahmen zum Schutz der Besucher getroffen werden,
  • das Gesetz unterscheidet im Rahmen dieser Bedingungen zwischen Großmarkt, Wochenmarkt, Sondermarkt und Jahresmarkt
  • Geeignete Veranstaltungsorte können z.B. spezielle Märkte sein, welche nicht in Geschäften stattfinden

Verfahren

Sie müssen um eine Festsetzung bitten. Einige Verwaltungsbehörden bieten dazu ein Formular an oder stellen es online zum Download bereit.

In der Regel ist eine formlose Anfrage ausreichend, die folgende Informationen enthält:

  • Name des Veranstalters
  • Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung
  • Kurzbeschreibung der Veranstaltung
  • Angaben zum Warensortiment

Sobald die Veranstaltung terminiert ist, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Die Befestigung kann kostenpflichtig sein. Hinweis: Die Festlegung der Veranstaltung verpflichtet Sie als Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung.

Erforderliche Dokumente

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Fotokopie des Personalausweises oder eines ähnlichen Ausweisdokuments

Um die Rechtsform des Unternehmens zu begründen:

Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist, benötigen Sie die folgenden Dokumente:

Bei eingetragenen Gesellschaften: ein Handelsregisterauszug und ggf. eine Kopie des Gesellschaftsvertrages (z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)).

Wenn sich der Sitz Ihres Unternehmens im Ausland befindet, benötigen Sie Dokumente aus dem Land, in dem sich der Sitz befindet, die die Rechtsform bestätigen.

Als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:

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Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel die folgenden Dokumente:

  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Liegt Ihr Wohnsitz im Ausland, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Herkunftsland, die belegen, dass Sie persönlich zuverlässig genug sind, um die gewünschte Dienstleistung zu erbringen:

  • Vorhersehbare Liste der Teilnehmer
  • Raum-/Bereichsbelegungsplan
  • Falls zutreffend, Bedingungen für die Teilnahme
  • Ggf. Bescheinigung über den öffentlichen Auftrag (Text und Ort der Veröffentlichung der Ausschreibung, die vor der Bewerbung erfolgte)
  • Register über die Art der zum Verkauf angebotenen Waren

Bei der Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die Bewilligungsbehörde in besonderen Fällen zusätzlich zu den eingereichten Unterlagen weitere Dokumente anfordern, die Aufschluss über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller geben können.

Bei juristischen Personen (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, eingetragene Genossenschaften etc.) muss das Antragsformular nur für die juristische Person ausgefüllt werden. Für alle natürlichen Personen, die zur Führung des Unternehmens berechtigt sind, müssen alle persönlichen Dokumente vorgelegt werden (z.B. Führungszeugnis, Ausweispapiere usw.). Für die juristische Person muss zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister angefordert werden.

Bei Personengesellschaften, die als solche nicht genehmigungsfähig sind (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Gemeinschaftsunternehmen, GmbH & Co. KG), ist jeder Geschäftsführer genehmigungspflichtig, so dass für jeden Geschäftsführer ein Antragsformular und alle persönlichen Unterlagen vorzulegen sind.

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde.

Sonstiges

Grundsätzlich kann jeder an einer Messe, Ausstellung oder einem Markt teilnehmen. Allerdings müssen Sie als Veranstalter die Organisation auf bestimmte Anbieter- und Besuchergruppen beschränken und bestimmte Interessenten aus sachlich gerechtfertigten Gründen ausschließen. Die Auswahl unter den Bewerbern muss jedoch auf der Grundlage von nachgewiesenen tatsächlichen Auswahlkriterien erfolgen. Zu diesen Kriterien gehören die Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit der Tätigkeit des Antragstellers.

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