Messen, Ausstellungen und Märkte
Autor
Diamonds Model Agency
19.06.2021
Wenn Sie eine Messe, Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Mit dieser Erlaubnis sind Sie berechtigt, die Messe, Ausstellung oder den Markt als Veranstalter zu organisieren, gleichzeitig sind Sie aber auch verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen. Messen, Ausstellungen und Märkte sind von den Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes und des Feiertagsgesetzes ausgenommen. Die Organisation wird jedoch nur dann von der zuständigen Behörde festgelegt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.
Details zu Dienstleistungen
Voraussetzungen
- Persönliche Zuverlässigkeit des Bewerbers
- Erfüllung der für die entsprechende Veranstaltungsart festgelegten Voraussetzungen nach der Gewerbeordnung (GewO), z. B.
- Es müssen Maßnahmen zum Schutz der Besucher getroffen werden,
- das Gesetz unterscheidet im Rahmen dieser Bedingungen zwischen Großmarkt, Wochenmarkt, Sondermarkt und Jahresmarkt
- Geeignete Veranstaltungsorte können z.B. spezielle Märkte sein, welche nicht in Geschäften stattfinden
Verfahren
Sie müssen um eine Festsetzung bitten. Einige Verwaltungsbehörden bieten dazu ein Formular an oder stellen es online zum Download bereit. In der Regel ist eine formlose Anfrage ausreichend, die folgende Informationen enthält:- Name des Veranstalters
- Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung
- Kurzbeschreibung der Veranstaltung
- Angaben zum Warensortiment
Erforderliche Dokumente
- Ausgefülltes Antragsformular
- Fotokopie des Personalausweises oder eines ähnlichen Ausweisdokuments
Um die Rechtsform des Unternehmens zu begründen:
Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist, benötigen Sie die folgenden Dokumente: Bei eingetragenen Gesellschaften: ein Handelsregisterauszug und ggf. eine Kopie des Gesellschaftsvertrages (z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)). Wenn sich der Sitz Ihres Unternehmens im Ausland befindet, benötigen Sie Dokumente aus dem Land, in dem sich der Sitz befindet, die die Rechtsform bestätigen.Als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel die folgenden Dokumente:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Liegt Ihr Wohnsitz im Ausland, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Herkunftsland, die belegen, dass Sie persönlich zuverlässig genug sind, um die gewünschte Dienstleistung zu erbringen:
- Vorhersehbare Liste der Teilnehmer
- Raum-/Bereichsbelegungsplan
- Falls zutreffend, Bedingungen für die Teilnahme
- Ggf. Bescheinigung über den öffentlichen Auftrag (Text und Ort der Veröffentlichung der Ausschreibung, die vor der Bewerbung erfolgte)
- Register über die Art der zum Verkauf angebotenen Waren